Anlaufstellen und Polizei setzen bei Bedarf Screening-Instrumente ein. Diese dienen dazu, mögliche risikorelevante Kriterien systematisch zu identifizieren und Personen grob in «auffällig» und «unauffällig» zu klassifizieren. Dem Einsatz dieser Instrumente muss jedoch eine angemessene Schulung der dazu befugten Personen vorausgehen. In einigen Kantonen ist der Einsatz von Beurteilungsinstrumenten an eine Spezialeinheit der Kantonspolizei delegiert. Screening-Instrumente fragen allgemeine Faktoren ab und arbeiten – ähnlich einer Checkliste – mit Ja-/Nein-Antworten. Ihr Ziel: Diejenigen Fälle herauszufiltern, bei denen Hinweise auf eine kritische Entwicklung vorliegen und die deshalb differenziert und spezifisch abgeklärt werden sollten – etwa durch eine Fachstelle und/oder eine psychiatrisch-psychologische Fachperson. Screenings lassen also einzig Rückschlüsse über den weiteren Abklärungsbedarf zu und machen keine Aussagen zum tatsächlichen Risiko, das von einer Person ausgeht. Anders als bei Risk-Assessment-Instrumenten muss eine Person in der Vergangenheit keine einschlägige Straftat begangen haben, damit ein Screening-Instrument zum Einsatz kommt.
Sowohl das Instrument «Ra-Prof» als auch der «Islamismus Screener»1 können dienlich sein bei der Erstabklärung, Fallstrukturierung und Erstinterventionsplanung durch die zuständige Behörde2. Beiden Instrumenten liegt ein fixer Algorithmus zugrunde, und ihre Anwendung erfordert kein forensisches oder themenspezifisches Fachwissen. Es wird jedoch empfohlen, vorgängig eine Schulung zu besuchen, und eine Anwender-Lizenz muss erworben werden. Ra-Prof ist in der Schweiz bei verschiedenen kantonalen und städtischen Anlaufstellen3 im Einsatz und liegt auch in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache vor. Seit 2019 stehen auch die beiden Instrumente «DeRa-Prof Islam» und «DeRa-Prof Rechts» zur Verfügung. Sie dienen dazu, Distanzierungs- respektive Deradikalisierungsprozesse zu erkennen. Das Prinzip ist dasselbe, jedoch wird hier der Fokus auf Distanzierungsfaktoren gelegt.
- 1 Je nach Kanton können andere Instrumente zur Risikobeurteilung eingesetzt werden, wie beispielsweise TRAP18 oder Octagon.
- 2 Rohner, Barbara & Ajil, Ahmed (2021). Die Risikobeurteilung zur Erkennung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus im Justizvollzug. Fribourg: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Justizvollzug (SKJV).
- 3 Aargau, Basel-Stadt, Bern, Biel, Glarus, Schaffhausen, Solothurn, Tessin, Stadt Zurich, Zug.