Radikalisierungsprozesse identifizieren

Worauf sollten Sozialarbeitende der Sozialdienste und Fachpersonen, die mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, besonders achten? Was sind Anzeichen, dass sich eine junge Person von extremistischen Gruppierungen angezogen fühlen könnte? Welche Einstellungen und Verhaltensweisen sind als besorgniserregend anzusehen?

Die Radikalisierungen und Hinwendungen zu extremistischen Gruppierungen und gewalttätigem Extremismus unterliegen einer komplexen einzelfallspezifischen Dynamik. Um diese zu verstehen, müssen die Risikofaktoren1 und die Schutzfaktoren2 der betreffenden Person3 betrachtet werden. Wenn die Risikofaktoren überwiegen, steht die betroffene Person unter Druck und hat womöglich ein Identitätsdefizit. Das macht sie anfällig für die Beeinflussung durch Dritte, die ihnen versprechen, dieses Defizit kompensieren zu können.

Dabei gilt es zu beachten, dass gewisse Merkmale, welche die Person beschreiben, unspezifisch sind, zum Beispiel plötzliche Verhaltensänderungen oder Gefühle der Verärgerung usw. Diese Merkmale sind nur in Kombination mit anderen Merkmalen oder in einem spezifischen Kontext bedeutsam. Bei der Risikobeurteilung müssen deshalb stets verschiedene Ebenen betrachtet werden (multidimensionale Beurteilung)4. Dazu gehören zum Beispiel die Persönlichkeit, psychische Belastungen, der Einfluss durch den Freundeskreis oder der Konsum von Internetpropaganda.

Für Sozialarbeitende der Sozialdienste und Fachpersonen, die mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, ist es meistens schwierig, eine abschliessende multidimensionale Risikobeurteilung vorzunehmen: Gewisse Lebensbereiche der betroffenen jungen Menschen bleiben ihnen verborgen, sodass sie oft nur einzelne Merkmale in Erfahrung bringen können. Um die Radikalisierungsprävention zu stärken, wurde spezifisch für die betroffenen Fachleute eine Liste der als besorgniserregend zu betrachtenden Anzeichen entwickelt. Sie umfasst Einstellungen, Verhaltensweisen und Haltungen, gegenüber denen es wachsam zu sein gilt. Sozialarbeitende der Sozialdienste und Fachpersonen, die mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, sollten sich möglichst mit diesem Instrument vertraut machen, und zwar unabhängig davon, ob sie aktuell mit einer beunruhigenden Situation konfrontiert sind. Bei Verdacht auf eine Radikalisierung ist entscheidend, sich unverzüglich zuständigen kantonalen oder städtischen Anlaufstelle in Verbindung zu setzen. Diese wird die Situation einschätzen und prüfen, welche Massnahmen allenfalls zu ergreifen sind.